Gemäss den Weisungen vom Bundesrat vom Freitag, 13. März 2020, sieht sich die KUFA gezwungen, den Betrieb bis auf Weiteres einzustellen. Die Weisung, in Lokalen nur noch Veranstaltungen bis zu 50 Teilehmer/innen durchzuführen, setzt die KUFA verschärft um und schliesst ihre Tore bis Ende April 2020. Der KUFA ist die Verantwortung als Kulturbetrieb gegenüber den Mitarbeitenden, Künstler/innen aber auch den Besuchenden und der Gesellschaft bewusst.
Die Information über mögliche Verschiebedaten und was mit bereits gekauften Tickets passiert, gibt die KUFA im Verlauf der nächsten Woche bekannt. Das ganze Team arbeitet unter Hochdruck an den Abklärungen.
Die KUFA möchte an dieser Stelle zu Solidarität in dieser aussergewöhnlichen Situation aufrufen. Die Auswirkungen des Verbots sind weittragend und betreffen sowohl die KUFA, die Künstler/innen und auch die Partner/innen und Lieferanten.
(Lyss, 13. März 2020, 17.50 Uhr)